Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
HELI-SERVICE-ZIEGLER GmbH
Auf der Krauthub 8, 36341 Lauterbach-Maar,
Tel. 06641-62533, www.heli-ziegler.de
§ 1 Präambel
Die Heli-Service-Ziegler GmbH (HSZ) ist Anbieter von Charterflügen, Rundflügen, Foto- und anderen Flügen. Die HSZ unterhält keinen Linien- und Pauschalreisen-Flugverkehr. Gleichzeitig ist HSZ Dienstleister für verschiedene Anbieter von Flugerlebnissen (z.B. mydays, Jochen Schweizer…..)
Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten für alle Flüge der HSZ, die die Beförderung von Personen zum Gegenstand haben, sofern nicht davon abweichende, individuelle vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden.
Ein Fluggast (Passagier), der einen Beförderungsvertrag mit der HSZ abschließt, unterwirft sich den Bestimmungen dieser allgemeinen Beförderungsbedingungen.
§ 2 Abschluss und Inhalt des Vertrages / Bezahlung des Fluges
Ein Beförderungsvertrag zwischen HSZ und dem Passagier wird durch Terminierung des Fluges durch die HSZ und einer schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung durch den Passagier geschlossen. Diese allgemeine Beförderungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
Vor dem Flug stellt die HSZ einen Gutschein aus, der im Voraus zu bezahlen ist. Die Ausstellung des Gutscheines kann entfallen, wenn der bzw. die Passagiere unmittelbar vor dem Flug die Kosten desselben entrichten. Der Gutschein kann auf mehrere Personen ausgestellt werden. Diese Bedingungen gelten auch, wenn HSZ wegen äußerer Umstände keinen Gutschein ausstellen kann (z.B. Zusteigen im Gelände).
Der Passagier bezahlt den Flugpreis unmittelbar nach Eingang des Gutscheines nebst der Rechnung, spätestens jedoch vor Antritt des Fluges. HSZ kann die Beförderung verweigern, wenn der Passagier den vereinbarten Preis nicht vollständig vor Antritt des Fluges bezahlt hat.
Wird ein Gutschein versandt, liegen die Kosten für Gutschein und Porto aktuell bei 5,00 €uro/brutto.
Liegt zwischen Anmeldung und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 8 Wochen, so ist HSZ berechtigt, etwaige, ihr auferlegte Preiserhöhungen (z.B. Flughafengebühren, Treibstoffpreise usw.) an den Passagier weiterzugeben. Sollte die Erhöhung mehr als 10 % des Flugpreises betragen, sind beide Seiten berechtigt, innerhalb einer Frist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
HSZ kann für den Flug einen anderen Helikoptertyp einsetzen, als sie vertraglich vereinbart hat oder sie kann einen Dritten beauftragen, den Flug durchzuführen. Für den Passagier sind damit keine zusätzlichen Kosten, aber auch keine Preisminderungen verbunden.
Wurde der Gutschein bei einem Anbieter für Flugerlebnisse erworben, hat der Kunde sich mit HSZ in Verbindung zu setzen, damit dort seine Personalien bekannt werden. Die übrigen Formalitäten ergeben sich aus den o.a. Ausführungen aus § 2.
§ 3 Wetter-Bedingungen
Zum Fliegen mit dem Hubschrauber werden mindestens 800 m Sichtweite benötigt, die Wolkenhöhe muss wenigstens 300 m betragen und die Windgeschwindigkeiten müssen unter 30 km/h liegen. Dies sind die gesetzlichen Minima. Um dem Passagier ein unvergessliches Erlebnis zu bieten, fliegt HSZ nur bei einer Flugsicht von mind. fünf Kilometern, Erdsicht und keinem Niederschlag. Die Entscheidung darüber obliegt ausschließlich dem Piloten.
§ 4 Startzeit / Sitzplatz / Stornobedingungen
Der Hubschrauber und die anderen Fluggäste können leider nicht auf verspätete Passagiere warten. Ist der Passagier nicht rechtzeitig (mind. 30 Min. vor Abflug) am Treffpunkt, wird ohne ihn gestartet und das Ticket verfällt. Man sollte daher genügend Zeitreserven einplanen! Sollte HSZ durch den Storno keine finanziellen Nachteile entstehen – z.B. weil ein Ersatz-Passagier mitfliegt – fallen keine Stornokosten an bzw. das Ticket verfällt nicht. Kann der Passagier am Tag des Fluges keinen Gutschein vorweisen, ist der Betrag des Gutscheinwertes an diesem Tag in bar zu entrichten. Der Betrag wird erstattet, sobald der Gutschein vorgelegt wird und dieser gültig ist.
Muss der Flugtag witterungsbedingt oder aus technischen Gründen abgesagt werden, werden die Fluggäste nach Möglichkeit unmittelbar darüber informiert. Ansprüche daraus entstehen nicht!
Die Rundflüge finden nur bei ausgebuchtem Helikopter statt. Sollte ein Rundflug nicht stattfinden können, wird der Passagier nach Möglichkeit rechtzeitig telefonisch darüber informiert und erhält einen Ersatztermin. Dazu ist bei der Buchung zwingend die Angabe einer Mobilfunktelefonnummer nötig.
Rundflüge finden zudem nur statt, wenn die Teilnehmerzahl erreicht ist. Diese kann unterschritten werden, wenn genügend Passagiere auf anderen, während des vereinbarten Flugtages angebotenen Flugplätzen vorhanden sind. Es muss in jedem Fall eine kostendeckende Disposition gewährleistet sein. HSZ ist in jedem Fall bemüht, die erworbenen Gutscheine in der gebuchten Flugsaison einzulösen!
Absage des Flugtermins durch den Passagier ohne Stellung eines Ersatzes hat folgende Kosten zur Folge:
Bis 14 Tage vor dem Flugtag: 30% des Kaufpreises
13 bis 5 Tage vor dem Flugtag: 50% des Kaufpreises
4 bis 0 Tage vor dem Flugtag: 70% des Kaufpreises
§ 5 Gültigkeit von Gutscheinen Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren gem. §§ 195+199 BGB.
Andere Regelungen von Drittanbietern haben ggf. andere Verjährungsfristen. Für eine etwaige Verlängerung des Gutscheines ist der Kunde verantwortlich.
§ 6 Terminvereinbarung:
HSZ informiert die Kunden per E-Mail oder Telefon über geplante Flugtermine an den verschiedenen Flugplätzen. Der Kunde teilt schriftlich HSZ mit, ob der vorgeschlagene Termin für ihn möglich ist. HSZ vergibt sodann die Startzeit an diesem Flugtag und informiert den Kunden über weitere Details zum Flugerlebnis. Für die Zustellung des Zeitplanes ist es also erforderlich, dass der Kunde regelmäße seine E-Mails liest. Gleiches gilt für die E-Mails des Spam-Ordners.
HSZ kann die vereinbarten Termine aufgrund nicht genügender Anmeldungen oder aus Witterungsgründen jederzeit absagen oder verschieben.
§ 7 Passagiere
Passagiere müssen über eine normale physische Verfassung verfügen. Jeder Passagier tritt den Flug auf eigene Gefahr an. Passagieren, die sich nicht wohl fühlen, ein erhöhtes gesundheitliches Risiko haben oder unter erheblichem Medikamenteneinfluss stehen, rät HSZ ausdrücklich von einem Hubschrauberflug ab und behält sich auch die Mitnahmeverweigerung vor. Alkoholisierte Passagiere werden nicht befördert. Das Maximalgewicht liegt bei 120 kg pro Passagier.
§ 8 Gepäck
Die von uns eingesetzten Hubschrauber haben sehr unterschiedliche Gepäckfächer. Möchte ein Passagier Gepäck auf den Flug mitnehmen, so ist die Art und Größe der Gepäckstücke im Vorfeld mit der HSZ abzustimmen.
HSZ behält sich vor, die Beförderung von Gepäckstücken abzulehnen oder Passagiere wegen Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen (s. § 5) auszu-schließen.
§ 9 Sicherheit
Am Flugtag wird größten Wert auf Sicherheit gelegt. Den Anweisungen des Flugpersonals ist daher unbedingt Folge zu leisten. Der Kunde wird bereits im Vorfeld darauf Aufmerksam gemacht, dass er sich hinter den abgesperrten Bereichen aufhalten muss, bis das Flugpersonal von HSZ mit ihm in Kontakt tritt. Den Anweisungen des Flugpersonals ist daher unbedingt Folge zu leisten.
Der Pilot entscheidet über Start und Landung des Hubschraubers, Flugroute und Dauer und ggf. über eine Unterbrechung oder Abbruch des Fluges (z.B. wegen Wetteränderung, höherer Gewalt oder behördlichen Auflagen). Eine Rückerstattung erfolgt ggf. nach Prüfung des Einzelfalles.
§ 10 Haftung
HSZ ist als durchführender Flugbetrieb im rechtlichen Sinne Luftfrachtführer und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes gegen Schäden (Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherung) versichert (Deckungssumme 5 Millionen Euro). Darüberhinausgehende Ansprüche werden nicht übernommen und sind nicht versichert.
§ 11 Schlussbestimmung
Sämtliche Ansprüche aus bzw. in Verbindung mit dem zwischen HSZ und dem Passagier geschlossenen Beförderungsvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einschlägigen Verweisungsregeln des deutschen internationalen Privatrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Beförderungsvertrag ist Lauterbach/Hessen.